Krankheiten

Wichtige Hinweise im Krankheitsfall

Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 8.25 Uhr telefonisch mit der Angabe des Namens und der Klasse ab. Bitte sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter!

Besucht ihr Kind die OGS der Grundschule, dann bitten wir darum, dass Sie Ihr Kind für das Essen am entschuldigten Tag bis spätestens 8.25 Uhr per Telefon abmelden.

Bitte beachten Sie, dass vor und nach den Ferien sowie den beweglichen Ferientagen ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.

Bei Rückkehr in die Schule ist eine begründete schriftliche Entschuldigung selbstverständlich. Bitte benutzen Sie dazu das Feld Mitteilungen im Schulplaner Ihres Kindes. Ein separater Zettel mit einer Entschuldigung ist dann nicht mehr notwendig.


Meldepflichtige Krankheiten:

Im Infektionsschutzgesetz sind u.a. folgende Krankheiten als meldepflichtig aufgeführt (für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die entsprechende Krankheit):

  • Kopflausbefall
  • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose
  • Keuchhusten
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • Röteln
  • Scharlach
  • Windpocken