Krankheit und Unfall

 Krankheit

Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind bitte bis spätestens 8.25 Uhr telefonisch mit der Angabe des Namens und der Klasse ab. Bitte sprechen Sie auch auf den Anrufbeantworter!

Besucht ihr Kind die OGS der Grundschule, dann bitten wir darum, dass Sie Ihr Kind für das Essen am entschuldigten Tag bis spätestens 8.25 Uhr per Telefon abmelden.

Bitte beachten Sie, dass vor und nach den Ferien sowie den beweglichen Ferientagen ein ärztliches Attest vorgelegt werden muss.

Bei Rückkehr in die Schule ist eine begründete schriftliche Entschuldigung selbstverständlich. Bitte benutzen Sie dazu das Feld Mitteilungen im Schulplaner Ihres Kindes. Ein separater Zettel mit einer Entschuldigung ist dann nicht mehr notwendig.

Meldepflichtige Krankheiten:

Im Infektionsschutzgesetz sind u.a. folgende Krankheiten als meldepflichtig aufgeführt (für weitere Informationen klicken Sie bitte auf die entsprechende Krankheit), um deren Verbreitung einzudämmen.

Ihr Kind darf die Schule nicht besuchen, wenn es sich mit einer der folgenden Krankheiten angesteckt hat:

  • Cholera
  • Coronavirus-Erkrankung (COVID-19)
  • Diphtherie
  • Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
  • virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
  • Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
  • Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
  • Keuchhusten
  • Kopflausbefall
  • Ansteckungsfähige Lungentuberkulose
  • Masern
  • Meningokokken-Infektion
  • Mumps
  • Paratyphus
  • Pest
  • Poliomyelitis
  • Krätze
  • Salmonellen
  • Röteln
  • Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
  • Shigellose
  • Typhus abdominalis
  • Hepatitis A und Hepatitis E
  • Windpocken

Sie als Eltern sind verpflichtet, die Infektion der Schule unverzüglich zu melden.

 

Schulunfall

Jedes Schulkind ist über die Gemeindeunfallkasse während des Schulmorgens, aber auch auf seinem Hin- und Rückweg zur Schule, versichert.

Bitte melden Sie daher jeden Schulunfall.

Wir nehmen die Daten Ihres Kindes, den Unfallhergang, sowie die Folgen des Geschehens auf und leiten diese Fakten an die Unfallkasse weiter.

Beschädigte Brille

Die Kosten für die beschädigte Brille Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes werden von der Unfallkasse NRW übernommen. Dafür müssen Sie folgende Unterlagen bei der Unfallkasse einreichen:

  • eine Kopie der Rechnung der beschädigten Brille,
  • die Originalrechnung der Reparatur bzw. der neuen Brille,
  • Ihre Bankverbindung,
  • einen formlosen Zweizeiler mit der Bitte um Kostenübernahme.

Unfallkasse:
Unfallkasse NRW
Salzmannstr. 156
48159 Münster

Bitte informieren Sie parallel dazu die Schule, damit wir eine entsprechende Meldung an die Unfallkasse senden können.